BAUMPFLEGE

Totholzentfernung:

Tote und gebrochene Äste ab Schwachaststärke (mind. 3 cm Durchmesser an der Astbasis) werden entfernt oder bei stabilem Totholz aus Gründen des Artenschutzes bis zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eingekürzt.

Kronenpflege:

Regelmäßige Kronenpflege durch frühzeitige Schnittmaßnahmen, insbesondere im Fein- und Schwachastbereich, beugt unerwünschten Entwicklungen in der Krone wie z.B. Zwieselbildung, toten, absterbenden oder sich reibenden Ästen vor und hilft, Ihre Bäume vital und verkehrssicher zu erhalten.

Lichtraumprofil:

Nach RASt – Richtlinien für die Anlage von -Stadtstraßen und RAL – Richtlinien für die Anlage von Landstraßen der FGSV Herstellung der Mindestdurchfahrtshöhe von mind. 4,5 m über Straßen und mind. 2,5 m über Rad – / Fußwegen. Bei Schleppenbildung der Äste entsprechend mehr.

Kronenteileinkürzungen:

Bei deutlich aus der Krone ragender Äste ist es sinnvoll, diese auf den Kronenmantel einzukürzen oder zumindest so weit wie es für den Baum schnittverträglich ist, um Ausbrüchen vorzubeugen und die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Kroneneinkürzung:

Die gesamte Krone eines Baumes darf in ihrer Höhe und Breite genehmigungsfrei um max. 20 % eingekürzt werden. Darüberhinausgehende Schnittmaßnahmen (Kronensicherungsschnitt) bedürfen einer den Baum betreffenden, statischen Notwendigkeit und sind bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde oder Gemeinde zu genehmigen, was wir gerne für Sie übernehmen können.

Nachbehandlung stark eingekürzter Bäume mit Ständerbildung:

Die neu gebildeten Triebe / Ständer sind zur Erhaltung der Verkehrssicherheit zu vereinzeln und / oder einzukürzen. Es soll oberhalb der ehemaligen Schnittwunden geschnitten werden, jedoch nicht in die vorhandenen Überwallungswülste. Eine solche Nachbehandlung ist in der Regel alle 3-5 Jahre zur Herstellung der Verkehrssicherheit erforderlich.

Kronensicherungsschnitt:

Bei einem Kronensicherungsschnitt wird die Krone eines Baumes extrem zurückgeschnitten ohne Rücksicht auf den Habitus bis die Verkehrssicherheit, bzw. die Stand – / und Bruchsicherheit wieder hergestellt ist. Dieser Schnitt ist eine Notfallmaßnahme an Bäumen mit stark begrenzter Lebenserwartung und auch bei der entsprechenden unteren Naturschutzbehörde oder Gemeinde zu beantragen, was wir gerne für Sie übernehmen können.

Herstellung der Verkehrssicherheit:

Eine Kombination aus Totholzentfernung, Kronenpflege, Herstellung des Lichtraumprofils, Einkürzungen / Teileinkürzungen, Nachbehandlung stark eingekürzter Bäume mit Ständerbildung und den Verbau von Kronensicherungen.

Kronensicherungen

Einbau von Kronensicherungen:

Kronensicherungen dienen dazu, einzelne Kronenteile eines Baumes aufgrund einer nicht 100 % ig intakten Astanbindung vor dem Aus – / Abbrechen zu bewahren. Es wird unterschieden zwischen Bruchsicherungen und Trag- / Haltesicherungen.

Trag – / Haltesicherungen:

Trag – / Haltesicherungen sind in der Regel statische Kronensicherungssysteme. Sie sollen durch den möglichst vertikalen Einbau bruchgefährdete Kronenteile auch nach dem Bruch halten.

Bruchsicherungen: 

Bruchsicherungen sollen durch den mehr oder weniger horizontalen Einbau von dynamischen oder statischen Kronensicherungssystemen das Ausbrechen von erkennbar gefährdeten Kronenteilen verhindern.